Betriebliche Altersvorsorge

Senken Sie Ihre Lohnsteuer, senken Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge! Wie? Nutzen Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge nach dem (BetrAVG; Betriebsrentengesetz). Sie haben darauf einen Rechtsanspruch.

 

Bauen Sie sich ein Vermögen auf, statt eine hohe Steuerlast und vermeidbare Sozialversicherungsbeiträge zu akzeptieren.

 

Die betriebliche Altersvorsorge nach dem BetrAVG bietet schließlich die Möglichkeit, steuerfreie und sozialversicherungsfreie Vorsorge aus dem Bruttoeinkommen aufzubauen. Damit ist der Nettoaufwand häufig deutlich weniger als 50 %.

 

Der Gesetzgeber stellt 5 Durchführungswege, die teilweise additiv genutzt werden können, zur Verfügung. Das macht es nicht übersichtlicher – aber dafür haben Sie ja uns!

 

Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat nach § 1 a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Das bedeutet: Maximal 220 € können monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei in Versorgungslohn umgewandelt werden. Dies wird überwiegend im Rahmen einer betrieblichen Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (in manchen Fällen auch durch eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds) durchgeführt. Zusätzlich können lediglich steuerfrei, nicht sozialversicherungsfrei bis zu 150 € monatlich genutzt werden, sofern keine „alte“ Direktversicherung nach § 40 b EStG besteht, die pauschal versteuert wird.

 

Weitere 4 % können im Rahmen einer Unterstützungskasse nach § 4 d EStG ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden; hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Damit können insgesamt 8 % p. a. steuer- und sozialversicherungsfrei in Versorgungslohn umgewandelt werden. Im Rahmen der firmenfinanzierten Versorgung gibt es nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, sofern es sich nicht um Geschäftsführer oder so genannte familienhafte Mitarbeit handelt. (Für diese gilt eine besondere Angemessenheitsprüfung.)

 

Alle 3 geförderten Formen (Riester-Rente, Basisrente und betriebliche Altersvorsorge) sind grundsätzlich in der Aufschubphase Hartz-IV-sicher, pfändungssicher und insolvenzgeschützt. Damit gehört das Kapital zum so genannten Schonvermögen.

 

Mit dem AltEinkG (Alterseinkünftegesetz) fördert der Staat die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Beiträge für die Basisrente sind als Sonderausgabenabzug für das Jahr 2011 zu 72 % steuerlich absetzbar. Ab 2025 sogar zu 100 %. So bauen Sie sich eine sichere Basisversorgung auf.

 

Für selbstständige Einzelunternehmer und Unternehmer mit einer Personengesellschaft ist diese die einzige staatlich geförderte Vorsorge.

 

Je höher Ihr Einkommen ist, desto größer ist der Steuervorteil für Sie. Wir bieten Ihnen alternative Angebote und ermitteln Ihnen Ihren Steuervorteil mit spezieller Berechnungs-Software. Die Leistungen sind sehr unterschiedlich, so dass sich ein Vergleich auf jeden Fall für Sie lohnt. Wir können Ihnen als Makler in idealer Weise die Alternativen vorstellen und ein für Sie günstiges Angebot auswählen.

 

Sie können übrigens auch Ihre Absicherung der Arbeitskraft mit einschließen und dabei ebenfalls Steuervorteile kassieren.

 

Zudem ist die Möglichkeit über Einmalbeiträge für Ledige bis zu 20.000 € / Jahr für Verheiratete bis zu 40.000 € / Jahr in die Basisrente zu investieren und damit persönliche Steuerspitzen abzufedern und statt einer großen Steuernachzahlung lieber eine lebenslange Rente zu vereinbaren. Sie haben die Wahl. Die Zahlung muss in dem jeweiligen Steuerjahr erfolgt sein. Kümmern Sie sich rechtzeitig – oder lassen Sie uns darum kümmern!

Flexi-II-Gesetz – Zeitwertkonten

Um einen individuellen und flexiblen Ausstieg aus dem aktiven Erwerbsleben vorbereiten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Flexi-II-Gesetz vielfältige Möglichkeiten für eine so genannte Freistellungsphase mit Hilfe eines Zeitwertkontos zugelassen.

 

Vor allem leitende Angestellte und Führungskräfte können hiermit, in Ergänzung zu der betrieblichen Altersvorsorge, frei gestalten, ab wann sie „nicht mehr arbeiten wollen“ oder auch einfach „nur“ ein Sabbatical (Freistellung für beispielsweise ein Jahr) nehmen wollen. Ähnlich wie bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um ein Bruttoinvestieren inklusive Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung. In der Freistellungsphase besteht das Arbeitsverhältnis fort. Lediglich braucht der Arbeitnehmer nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen.

 

Wir zeigen Ihnen Wege und Lösungen auf! Damit Ihre Vermögensbilanz sich zu Ihrem Wohl entwickelt.

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